Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und errechnet sich nach dem zu Grunde liegenden Gegenstandswert oder Streitwert – also Ihrem Interesse – oder aus einer Vergütungsvereinbarung, die ich mit Ihnen separat schließe.

Sofern keine Abrechnung nach dem RVG gewünscht ist, biete ich eine Vergütung unter Berücksichtigung des anfallenden Zeitaufwandes an, wobei ich regelmäßig ein Stundenhonorar von 150,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbare, über das am Monatsende nachvollziehbar abgerechnet wird.

Zu beachten ist, dass bei gerichtlicher Vertretung auch im Falle des Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung stets mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG zur Abrechnung kommen, weil die Rechtsordnung eine die gesetzlichen Gebühren unterschreitende Vergütungsvereinbarung in diesem Falle nicht erlaubt.

Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Dafür sorgen die Beratungshilfe sowie die Prozesskostenhilfe, bei deren Inanspruchnahme ich Sie gerne unterstütze.